Max Fischer, Günther Latzel, Beat Ringger, Ruth Schmid, Ursula Ulrich-Vögtlin, Samuel Woodtli und Franz Wyss
Gesundheitspolitik Schweiz: Wohlstand statt Erschöpfung
19.09.2025 | Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW schlägt einen neuen Artikel in der Bundesverfassung vor, der die Grundlage für eine kohärente gesundheitspolitische Gesetzgebung auf Bundesebene bieten soll. Eine solche existiert bisher nicht. Das ist ein Grund für die Schwäche des Bundes in Fragen der Öffentlichen Gesundheit (Public Health) und der Gesundheitsversorgung im engeren Sinn. Sieben Gesundheitsfachleute aus dem Denknetz, der Gewerkschaft VPOD und der Gruppe SP 60plus haben den Ball aufgenommen. In einem neuen Working Paper des Denknetz erläutern sie, warum sie den Vorschlag der SAMW wichtig finden und was sie sich davon versprechen. Sie betonen, dass jetzt der günstiger Zeitpunkt ist, um den Vorschlag aufs Tapet zu bringen. Im Frühling 2026 erscheint der erste Zwischenbericht des bundesrätlichen Projektes Entflechtung 27. Mit dem Projekt soll die Arbeitsteilung von Bund und Kantonen auf Herz und Nieren überprüft werden. Die Gesundheitspolitik muss dabei zu einem zentralen Thema werden.
Eine gute körperliche und psychische Gesundheit in einer intakten Umwelt und in einem tragfähigen sozialen Gefüge: Das ist die Grundlage einer jeden Form von Wohlstand. Doch diese Grundlage ist bedroht, auch im globalen Norden. Eine wachsende Zahl von Menschen leidet unter Erschöpfungszuständen und Depressionen. Zunehmend erschöpft sind auch die Ressourcen und Belastungskapazitäten der Natur. Unter Druck ist ebenso das gesellschaftliche Reservoir an Solidarität. Dementsprechend geraten wir zunehmend in eine weltweite Krise der öffentlichen Gesundheit (Public Health) und der Systeme der Gesundheitsversorgung. Wir befürchten, dass sich diese Krise im Zug der aktuellen globalen Entwicklungen deutlich verschärfen wird (Stichworte Klimaerhitzung, Wirtschaftskriege, Zunahme an Ungleichheit und Gewalt).
In diesem Kontext begrüssen wir es, dass die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW eine schweizweite Neuorientierung der Gesundheitspolitik fordert. Sie schlägt dafür einen neuen Gesundheitsartikel in der Bundesverfassung vor, der eine bundesweite Gesundheits-Gesetzgebung in Gang bringen soll – etwas, was in der Schweiz bislang fehlt, für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Gesundheitspolitik aber unerlässlich ist. Die Diskussion über eine stärkere gesundheitspolitische Verantwortung des Bundes wird auch im Rahmen des vom Bundesrat bereits gestarteten Projektes Entflechtung 27 erfolgen müssen. Mit diesem Projekt soll die Arbeitsteilung von Bund und Kantonen einer grundlegenden Revision unterzogen werden.
Im vorliegenden Text bündeln wir dazu Überlegungen aus fortschrittlicher Sicht. Wir bemühen uns dabei, den Bogen zu spannen von einer gesundheitspolitischen Gesamtsicht bis hin zu einzelnen Reformvorschlägen, die unseres Erachtens besonders geeignet sind, die Herausforderungen zu bewältigen. Auch wenn wir dabei nur sehr beschränkt in die Details gehen können, soll doch klar erkennbar werden, dass grundlegende Reformen unerlässlich sind und welche konkreten Änderungen wir anstreben.
Wohlstand statt Erschöpfung
Während vieler Jahrzehnten überwog in den meisten Ländern der Trend zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerungen, was etwa an der wachsenden Lebenserwartung zu erkennen war. Der Trend kehrt sich allerdings gerade um. Wegen der Verschiebung der Klimazonen, wegen der Zerstörung von Wildtierhabitaten und mit der entsprechenden Zunahme von Zoonosen, und wegen der Zunahme der Antibiotika-Resistenzen sind infektiöse Krankheiten wieder im Vormarsch. Hitzeperioden machen den Menschen zu schaffen. Mangelernährung, fehlendes Trinkwasser und mangelnde sanitäre Einrichtungen verschärfen in vielen Regionen der Welt die Situation. Prekäre Einkommensverhältnisse, soziale Isolation, Stress und Perspektivenlosigkeit am Arbeitsplatz untergraben die physische und psychische Gesundheit. Die fortschreitende Klimaerhitzung bedroht die Zukunftsperspektiven vieler Menschen, und ebenso tun dies das verstärkte Aufkommen von Rassismus, Sexismus und Imperialismus. Kriege schliesslich bringen Tod und Vertreibung.
Die Gesundheitsbelastungen unterscheiden sich in den verschiedenen Regionen der Welt erheblich. Doch selbst in der reichen Schweiz steht es nicht zum Besten. Die Klimaerhitzung wirkt sich in Europa im globalen Vergleich überdurchschnittlich stark aus. Der Druck in der Arbeitswelt hat hierzulande deutlich zugenommen. Die Erwartungen an ein gelingendes Leben sind in der Schweiz vergleichsweise hoch, ja sehr hoch – und damit auch die «Absturzhöhe» bei einem Scheitern.
«Wir im Westen befinden uns in einem kollektiven Burnout», konstatiert der Abt des Klosters Einsiedeln, Urban Federer, in der NZZ vom 18.4.2025. Ein solches Burnout untergräbt die Gesundheit und damit auch den Wohlstand. Ein wichtiges Postulat unserer Zeit heisst deshalb Wohlstand statt Erschöpfung – Erschöpfung der Menschen und der Ökosphäre.
Daran schliessen folgende Grundsätze, Ziele und Aufgaben an:
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Der Gesundheitsbegriff der Weltgesundheitsorganisation WHO ist wegleitend und muss es bleiben: «Gesundheit ist ein Zustand eines umfassenden psychischen, physischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit und Gebrechen. Sich des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu erfreuen ist ein Grundrecht jedes Menschen, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Überzeugung, der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung.»
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Daran anknüpfend brauchen wir einen gesundheitspolitischen Ansatz, wie er zum Beispiel mit dem Begriff One Health bezeichnet wird. Dieser bringt «Human-, Veterinärmedizin, Umweltwissenschaften und andere Disziplinen zusammen, um bessere Resultate für die Gesundheit zu erzielen» (Bundesamt für Gesundheit). Bund und Kantone sind entsprechend in der Pflicht, für gesunde Umwelt und Produkte zu sorgen.
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Dies muss sinnvollerweise in einer globalen Perspektive angegangen werden (Global Health). In einer stark vernetzten Welt ist Gesundheitspolitik eine weltumspannende Aufgabe, wie die Corona-Pandemie deutlich vor Augen geführt hat. Und sie ist dies auch aus Gründen der globalen Gerechtigkeit.
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Entsprechend muss die Schweiz ihre Bemühungen zur Eindämmung der Klimaerhitzung, zur Bekämpfung von globalen Ungleichheiten und zur Verbesserung der Infrastrukturen insbesondere auch in den armen Ländern des globalen Südens erhöhen.
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Die Schweiz soll beispielsweise ihre jährlichen Regelbeiträge an die WHO beträchtlich aufstocken, z.B. auf CHF 200 Mio pro Jahr1; und parallel dazu ihr Engagement auch bei weiteren globalen Bemühungen verstärken, z.B. zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen und der vernachlässigten Krankheiten. Sie unterstreicht damit auch ihre Position als Sitz einer Grosszahl der globalen Gesundheitsorganisationen.
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Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz muss verbessert und psychische Belastungen müssen stärker erfasst werden. Das Arbeitsgesetz muss auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar werden, insbesondere auch auf alle Angestellten in Privathaushalten, um diese vor überlangen Arbeitszeiten und prekären Löhnen zu schützen.
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In vielen Fällen versagen ausgerechnet im Krankheitsfall die heutigen Sozialversicherungen. So muss eine valable Kranken-Taggeld-Versicherung für alle verfügbar und somit obligatorisch werden. Weiter: Bestehen Zweifel darüber, durch welche Versicherung eine Krankheit oder ein Unfall anerkannt wird, müssen unbürokratisch Übergangsleistungen (z.B. auf dem Niveau der Arbeitslosenversicherung) gewährt werden.
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Die öffentliche Hand muss ferner dafür sorgen, dass die erforderlichen gesundheitsrelevanten Daten erhoben und unter Wahrung des Datenschutzes verfügbar gemacht werden; die Krankenkassen müssen dazu Hand bieten. Beispielsweise ist das gegenwärtig fehlende Monitoring von Erkrankungen wie z.B. von Long Covid inakzeptabel.
Gute Versorgung statt Business
Unter Druck ist auch die Gesundheitsversorgung, sind Institutionen wie Spitäler, Heime, die Spitex oder hausärztliche Praxen. Unter anderem gerät die Gesundheitsversorgung in vielen Fällen in Konflikt mit kommerziellen Interessen.
Die Patient:innen werden zu «Behandlungsepisoden», deren Kosten mit einer Pauschale ermittelt werden. Dadurch werden Behandlungen zu einer Ware, die möglichst kostengünstig zu einem möglichst hohen Preis erbracht wird. Parallel verstärken sich Privatisierungstendenzen.
Ein hoher Druck2 lastet auch auf dem Gesundheitspersonal3. Der Fachkräftemangel führt zu vermehrten Kündigungen, belastet das verbleibende Personal und mindert die Versorgungsqualität.
Wegen des Fachkräftemangels wird die Versorgung der psychisch Kranken zunehmend prekärer. Dasselbe gilt für Pflege und Betreuung, insbesondere in der Langzeitpflege, und für die hausärztliche Versorgung.
In der Langzeitpflege und -betreuung fehlt überdies ein ganzheitlicher Auftrag unter Einbezug der Alltagsunterstützung und -betreuung, der entsprechend vergütet wird.
Der generelle Mangel an koordinierter Versorgung und guter Datenverfügbarkeit führt zu Unter-, Über- und Fehlversorgungen.
Im weiteren ist die Arzneimittelversorgung weltweit und zunehmend nun auch im globalen Norden in eine eigentliche Krise geraten4 (Lieferengpässe und -ausfälle, explodierende Preise, fehlende neue Antibiotika usw.).
Das bedeutet:
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Die öffentliche Hand muss weiterhin die bestmögliche medizinisch-pflegerische Versorgung für alle auf der Grundlage eines offenen Leistungskatalogs sicherstellen – wo nötig unter Einschluss von Betreuungsaufgaben und Alltagsunterstützung.
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Die Steuerung der Versorgung muss bei der öffentlichen Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) liegen, nicht bei Kassen oder Leistungserbringern, und damit der demokratischen Kontrolle unterstehen.
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Um eine bedarfsgerechte Behandlung aller Patient:innen zu gewährleisten, und um zu verhindern, dass sie nur als «Behandlungsepisoden» verstanden werden, sollen alle Menschen, die länger in der Schweiz leben, also z.B. auch Geflüchtete und Sans Papiers, eine für sie zuständige Anlaufstelle erhalten. Die Regulierung einer solchen obligatorischen Persönlichen Gesundheitsstelle PGS erfolgt durch den Bund. Die PGS garantieren die medizinische Grundversorgung, koordinieren alle weiteren Leistungen und sind zusammen mit den Patient:innen verantwortlich für die Pflege des elektronischen Patient:innendossiers. PGS sind üblicherweise hausärztliche Praxen, Praxisgemeinschaften oder Pflegeheime mit assoziierter medizinischer Versorgung. Die PGS werden durch die Kantone akkreditiert. Diese stellen auch ein ausreichendes Angebot sicher und verhindern damit, dass der Rückgang an privaten hausärztlichen Praxen zu schwerwiegenden Versorgungslücken der Bevölkerung führt. Die Versicherten können ihre PGS frei wählen. Advanced Practice Nurses (APN) sollen in den PGS eine tragende Rolle einnehmen können.
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Die Umsetzung der 2021 vom Stimmvolk angenommenen Pflegeinitiative muss entschlossen an die Hand genommen werden. Der Bund muss verbindliche Vorgaben machen. Die zeitliche Beschränkung dieser Hilfe beim Ausbau der Ausbildungsangebote muss aufgehoben werden. Der Bund muss dafür sorgen, dass sich die Arbeitsbedingungen in der ganzen Schweiz und ebenso die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung verbessern, und er muss sich auch dabei finanziell engagieren.
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Erheblich mehr Plätze braucht es auch in der Ausbildung von Ärzt:innen5 (Schwerpunkte Grundversorgung, Kinder, Psychiatrie) und in andern Gesundheitsberufen. Der Bund soll dafür – analog zu den ETH – Eidgenössische Hochschulen für Gesundheitsberufe aufbauen.
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Die Schweiz mindert damit auch die Abwerbung von Gesundheitspersonal im Ausland und den damit verbundenen ausbeuterischen Brain Drain.
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Die ambulante und die stationäre Versorgung von unterstützungsbedürftigen Langzeitpatient:innen muss neben Pflegeleistungen auch die Betreuung und die Alltagsunterstützung einschliessen. Sie muss aus einer ganzheitlichen Sicht erfolgen und das soziale Umfeld der Patient:innen einbeziehen. Pflegende Angehörige benötigen bessere Entlastungsangebote wie z.B. tageweise Betreuungs- und Pflegeangebote in Heimen ohne Übernachtung.
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Die private Pharmaindustrie ist nicht mehr in der Lage, die Versorgung der Bevölkerung mit allen für eine gute Versorgung wesentlichen Arzneimitteln6 sicherzustellen. In der Schweiz ist rund jedes 13. verschreibungspflichtige Medikament gegenwärtig von Lieferengpässen betroffen. Der Bund muss sich deshalb verstärkt für die Sicherung dieser Versorgung engagieren. Er unterstützt Bemühungen, die Forschung, die Produktion und den Vertrieb solcher Arzneien auf gemeinnütziger Basis zu organisieren (Public Pharma) und fördert dabei auch die internationale Zusammenarbeit. Er kann zu diesem Zweck öffentliche Institutionen und gemeinnützige Firmen unterstützen oder selber betreiben.
Soziale Finanzierung der Gesundheitsversorgung: Besser ist nicht teurer
Die gesundheitspolitische Diskussion dreht sich oftmals nur um die Kosten. Das ist insofern nachvollziehbar, als die Finanzierung in der Schweiz auf Kopfprämien beruht und keine Rücksicht nimmt auf Einkommen und Vermögen der Versicherten. Im Nachhinein wird dann zwar mit einem System von Prämienverbilligungen versucht, die unsozialen Effekte davon zu dämpfen, was jedoch nur teilweise gelingt. Überdies wird auch immer wieder versucht, diese Verbilligungen zurückzufahren. Dabei ist die Lösung dieser Ungerechtigkeit denkbar einfach: Prämien müssen an die Einkommens- und allenfalls auch an die Vermögenssituation der Versicherten gekoppelt werden. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit, aber auch der Gesundheit: Armut und prekäre Einkommensverhältnisse gegen einher mit schlechterer Gesundheit, und zwar deutlich.
Gänzlich verfehlt sind nun jedoch Konzepte, die die Kosten mit Hilfe von industriellen und marktwirtschaftlichen Logiken «in den Griff bekommen» wollen. Die Gesundheitsversorgung ist in hohem Grad personalintensiv. Sie folgt einer Care-Logik, nicht einer Marktlogik. Care-Arbeit (Sorgearbeit) gelingt dann am besten, wenn ausreichend Zeit verfügbar ist. Menschen sind keine standardisierbare Ware, und man kann ihnen und ihrer Gesundheit nur mit ausreichender Sorgfalt und Zuwendung gerecht werden.
Oft wird argumentiert, der medizinische Fortschritt ermögliche immer neue und immer teurere Behandlungen, was als Kostentreiber wirke. Doch ist dieser Zusammenhang keineswegs eindeutig. Viele Innovationen – zum Beispiel bessere minimalinvasive Operationstechniken und wirksamere Medikamente – sind geeignet, die Kosten erheblich zu senken. Oft werden allerdings für innovative Behandlungen exorbitant hohe Preise verlangt, was aber nichts mit der Innovation an sich zu tun hat, sondern mit der – meist patentbasierten – Monopolstellung der Anbieter.
Dennoch: Eine gute Gesundheitsversorgung kostet, keine Frage. Aber besser bedeutet nicht zwangsläufig teurer. Eine industriell-marktwirtschaftliche Logik ist zur angeblichen Effizienzsteigerung und Kostensenkung jedenfalls verfehlt. Deutlich ablesen lässt sich dies an den Kosten der Gesundheitsversorgung in den USA, die das mit Abstand marktwirtschaftlichste Gesundheitssystem haben. Sie liegen im Jahr 2023 mit 16,7% des BIP deutlich höher als in allen anderen vergleichbaren Ländern mit Werten unterhalb von 12% (Deutschland 11,8%, die Schweiz 11,7%)7.
Daraus ergeben sich folgende Postulate:
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Die Finanzierung soll wie bis anhin durch eine Kombination von Sozialversicherungen und Steuergeldern erfolgen. Die Versicherungskomponente(n) festigen einen Leistungsanspruch, der nicht durch eine allfällige Sparpolitik der öffentlichen Hand beschnitten werden kann.
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Die Versicherungs-Prämien werden gemäss der wirtschaftlichen Ressourcen (Löhne und andere Einkommen) berechnet. Zur Deckung der Heilungs-, Pflege- und Betreuungsleistungen sind Prämienregionen und kantonale Unterschiede – sofern empirisch und medizinisch zu rechtfertigen– zulässig.
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Grundversicherung und Zusatzversicherungen sind klar zu trennen. Die Grundversicherung deckt alle erforderlichen Leistungen für eine gute, bedarfsgerechte ambulante und stationäre Gesundheitsversorgung ab. Es ist zu prüfen, ob Spitäler und Kliniken verpflichtet werden sollen, sich grundsätzlich für die eine oder andere Versicherungsform ihrer Leistungen zu entscheiden.
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Franchisen sind problematisch, weil sie einkommensschwächere Haushalte proportional stärker belasten und dazu verleiten, notwenige Leistungen nicht zu beziehen. Sie sind deshalb abzuschaffen.
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Der Bund sichert eine einheitliche und ausreichende Finanzierung der Leistungen. Ungleiche Systeme (z.B. für Krankheit und Unfall) werden vermieden. Es gilt ein einheitlicher Verteilungsschlüssel zwischen Kassen und öffentlichen Geldern über alle Segmente der Gesundheitsversorgung. Dies setzt allerdings voraus, dass die Krankenkassen einer optimalen Versorgung verpflichtet sind und keine kommerziellen Ziele verfolgen können.
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Stationäre Fallpauschalen (DRG, in der Psychiatrie TARPSY) zwingen die Spitäler dazu, wie ein kommerzielles Unternehmen zu funktionieren, das mit andern Spitälern in Konkurrenz steht, statt mit diesen optimal zusammenzuarbeiten. Pauschalpreise fördern eine ökonomistische Logik, bei der maximal hohe Pauschalen angestrebt werden und die Kosten so tief wie möglich gehalten werden. Ökonomische Interessen bringen so die medizinisch-pflegerischen Erfordernisse ständig in Bedrängnis. DRG und TARPSY sind deshalb in der heutigen Form abzuschaffen. Sie sollen durch ein Vergütungssystem ersetzt werden, das eine optimale Versorgung der Patient:innen zumindest nicht behindert.
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Mit der neuen Tarifordnung TARDOC kommen nun Pauschalen auch im ambulanten Bereich8. Die Bedenken sind dieselben wie bei den DRG. Die Wirkungen von TARDOC sind deshalb aufmerksam und kritisch zu begleiten. Die dafür vom Bundesrat geplante Zeitperiode von lediglich drei Jahren ist viel zu kurz.
Demokratische Planung statt Verzettelung
In der Schweiz sind die Kantone für die Einrichtungen der Gesundheitsversorgung zuständig. Für die akut-stationären Einrichtungen (Spitäler) ist das zu kleinräumig. Der Überföderalismus erschwert den optimierten Mitteleinsatz (z.B. in der Hochleistungsmedizin), behindert die Koordination in der Leistungserbringung, macht Weiterentwicklungen langwierig oder blockiert sie vollständig. Der Bund muss deshalb bezüglich der Steuerung und der Finanzierung der Gesundheitspolitik mehr Verantwortung übernehmen. Er stellt zum Beispiel sicher, dass sinnvolle Versorgungsregionen geschaffen werden.
Wir unterstützen die Bemühungen der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW, die einen Gesundheitsartikel in der Verfassung vorschlägt und damit der Steuerung auf Bundesebene ein deutlich höheres Gewicht geben will.
Vorschlag der SAMW für einen Verfassungsartikel zur Gesundheitspolitik vom Mai 2024
Art. 116a Gesundheitspolitik
1 Bund und Kantone anerkennen die wechselseitige Abhängigkeit der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt und verpflichten sich, im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen die Gesundheit auf Basis eines integrierten Ansatzes zu fördern.
2 Der Bund legt die Grundsätze der Gesundheitspolitik fest und koordiniert die Bemühungen der Kantone. Ziel ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern, um einen hohen Gesundheitsschutz für alle zu gewährleisten.
3 Der Bund fördert ein gerechtes, nachhaltiges und effizientes Gesundheitssystem. Er regelt das Sammeln und die Nutzung von Daten zur Steuerung des Gesundheitssystems.
Auf der politischen Agenda steht überdies auch das bundesrätliche Projekt Entflechtung 27, mit dem die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen einer grundsätzlichen Überprüfung unterzogen werden soll9. Diese Überprüfung muss Anlass sein, um die Aufgabenteilung in der Gesundheitsversorgung im Sinne einer Stärkung der Bundesebene zu korrigieren. Dabei muss …
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… die demokratisch legitimierte Steuerung gestärkt, ein Machtzuwachs für Kassen und kommerzielle Anbieter hingegen vermieden werden.
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… dafür gesorgt werden, dass Patient:innen, das Gesundheitspersonal und die betroffene lokale Bevölkerung (z.B. in Dörfern und Quartieren) ihre Anliegen im Sinne einer Mitwirkung angemessen einbringen können
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… der Bund Regulierungen erlassen und durchsetzen können, mit denen Unter-, Fehl- und Überversorgung vermieden und eine koordinierte, wirksame Erbringung der Leistungen gefördert wird. Dabei gilt eine dreifache Pflicht zur qualitativ guten Versorgung, zur Schadensvermeidung und zur Wirksamkeit (Vermeidung unnötiger Leistungen) durch alle Beteiligten (Institutionen, Leistungserbringer, Bevölkerung).
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… die Reaktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auf Entwicklungen und Krisen, z.B. auf den sich gefährlich verschärfenden Fachkräftemangel oder auf Epidemien, deutlich verbessert wird.
Bündelung der Kräfte
Die fortschrittlichen Kräfte müssen ihre Bemühungen bündeln, wenn sie vorankommen wollen.
Dabei sehen wir folgende Prioritäten:
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Die unterstützende Begleitung der Bemühungen für einen neuen Verfassungsartikel, die dem Bund mehr Verantwortung in der Steuerung und der Finanzierung der Gesundheitspolitik überträgt.
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Die Bekämpfung des Fachkräftemangels und der Einsatz für die Umsetzung die Pflegeinitiative.
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Die soziale Finanzierung der Prämien und die konsequente Trennung von Grundversicherung und Zusatzversicherung.
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Die Einführung der Persönlichen Gesundheitsstelle.
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Die Integration von Leistungen der Betreuung und der Alltagsunterstützung in die Institutionen der ambulanten und stationären Langzeitpflege.
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Die Einrichtung einer obligatorischen Krankentaggeld-Versicherung.
Autor:innen | Max Fischer ist Arzt und ärztlicher Leiter eines Listenspitals. Wie Günther Latzel ist er in der Gruppe Sozialpolitik, Arbeit und Care-Oekonomie aktiv. Beat Ringger ist Publizist sowie ehem. Zentralsekretär des VPOD und ehem. geschäftsleitender Sekretär des Denknetz. Ruth Schmid ist Mitglied der Arbeitsgruppe Gesundheit SP60+. Ursula Ulrich-Vögtlin, Samuel Woodtli und Franz Wyss sind Mitglieder des VPOD.
Fussnoten
1 Das gegenwärtige reguläre Jahresbudget der WHO liegt bei bescheidenen 550 Mio USD. Das ist nur ein Bruchteil des Budgets eines Schweizer Zentrumsspitals oder des Jahresgewinnes eines Pharma-Grosskonzerns wie Novartis oder Roche. Zum WHO-Regelbudget kommt die Finanzierung von einzelnen Projekten in der Grössenordnung von 2.8 Mrd USD, die jedoch freiwillig erfolgen und an Bedingungen geknüpft sind.
2 OECD/European Commission (2024), Health at a Glance: Europe 2024: State of Health in the EU Cycle, OECD Publishing, Paris. Zusammenfassung (gelesen am 1.9.2025).
3 Katherine de Bienassis, Luke Slawomirski, Niek Klazinga (2021). Ökonomie der Patientensicherheit, Teil IV: Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitssicherheit als Fundament resilienter Gesundheitssysteme. OECD Health Working Paper No. 130 (gelesen am 1.9.2025).
4 Euridice Bersi et al (2024). Fehlende Medikamente in EU-Staaten: Tödliche Preise (gelesen am 1.9.2025)
5 Nora Wille, Yvonne Gilli (2023). Ärztemangel: Nicht nur die Energie kommt aus dem Ausland. In: SAEZ, 2023; 104(1–2): 30–32 (gelesen am 1.9.2025).
6 Medikamentenversorgung, quo vadis?: Schweiz. Aerztezeitung; 2024; 105(15): 28–29.
7 Bundesamt für Statistik BfS (2023). Kosten des Gesundheitswesens in OECD-Ländern, 2023. Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (gelesen am 1.9.2025).
8 Siehe die Web-Site der Organisation für Ambulante Arzttarife.
9 Portal der Schweizer Regierung (2024). Wiederaufnahme des Projekts zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen.